![]() Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, gegen eine Planung Einwendung zu erheben. Dabei ist es möglich ein Projekt vollständig abzulehnen oder aber entscheidende Verbesserungen oder Veränderungen der Planung zu verlangen. Grundlage dabei kann einerseits die persönliche Betroffenheit z.B. infolge von Beeinträchtigungen der eigenen Rechte, andererseits der Hinweis auf "allgemeine Planungsfehler" sein. ![]() Drucktip für pdf-file ... Planfeststellungsverfahren - Offenlage - Erörterungstermin
- Einwendung ... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 2005 - BVN - Einwendung 2005 - BVS - Einwendung ![]() 2005 - Beschwerde gegen Offenlegung der Pläne - BVN ![]() |