Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, gegen eine Planung Einwendung zu erheben.
Dabei ist es möglich ein Projekt vollständig abzulehnen oder aber entscheidende Verbesserungen oder Veränderungen der Planung zu verlangen.

Grundlage dabei kann einerseits die persönliche Betroffenheit z.B. infolge von Beeinträchtigungen der eigenen Rechte, andererseits der Hinweis auf "allgemeine Planungsfehler" sein.


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Drucktip für pdf-file

... Planfeststellungsverfahren - Offenlage - Erörterungstermin - Einwendung ...
Was ist das überhaupt??


Lesen Sie hierzu eine Information des BUND


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Hilfe und Tips zur Erstellung einer Einwendung (2005)

Muster - Einwendung (2001)

Muster - Sammeleinwendung (2001)




2005 - BVN - Einwendung


2005 - BVS - Einwendung

2005 - BUND - Einwendung vorab als pdf-datei

2005 - Beschwerde gegen Offenlegung der Pläne - BVN


0kt/2001 - BVN - Einwendung - Planfeststellungsverfahren (PFV)