Sonntag, 20.03.2005  
         Einwendung der BVN an das 
        Regierungspräsidium Darmstadt   
         
        Planfeststellung: 
           
          Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 66  
          Wiesbaden / Frankfurt am Main / Hanau / Fulda(A7) 
           
          Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschl. des Autobahndreiecks Frankfurt-Erlenbruch 
          (A66/A 661) als Teil des Autobahnkreuzes Frankfurt Ost und der Anschlussstelle 
          Frankfurt-Borsigallee (A66/K 870) 
           
          Einwendung 
           
          Sehr geehrte Damen und Herren, 
           
          hiermit erhebt die Bürgervereinigung Nordend e.V. gegen den Weiterbau 
          der Bundesfernautobahn A66 Wiesbaden – Frankfurt – Fulda/A7 
          einschließlich der Realisierung des Autobahnkreuzes Frankfurt 
          Ost (A66/661) auf Frankfurter Gebiet im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 
          fristgerecht Einwendung. 
           
          Die Bürgervereinigung Nordend e.V. wurde vor über zwanzig 
          Jahren gegründet. Zweck des Vereins ist die Pflege, Erhaltung und 
          Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes in Frankfurt, 
          insbesondere im Stadtteil Nordend einschließlich Günthersburgpark, 
          Wasserpark, Haupt- und Bornheimer Friedhof sowie aller Kleingartenanlagen. 
           
          In diesem Sinne ist das besondere Anliegen der BVN die rechtzeitige 
          und ausreichende Information der Bürgerinnen und Bürger über 
          geplante Städtebaumaßnahmen, die Einflussnahme auf die Stadt- 
          und Verkehrsplanung durch eine bessere Einbindung und Berücksichtigung 
          der Interessen der Bevölkerung sowie die Verbesserung der Wohnqualität, 
          vor allem durch die Reduzierung der Abgas- und Lärmbelastung in 
          Frankfurt und speziell im Stadtteil Nordend. 
           
          Die Bürgervereinigung Nordend e.V. hat sich eingehend mit den Unterlagen 
          der Planänderungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für 
          die Bundesfernautobahn A 66 Teilabschnitt Autobahntunnel Riederwald 
          und den dazugehörenden Autobahnprojekten befasst. 
           
          Auf Grundlage der Vereinssatzung hat der Vorstand der Bürgervereinigung 
          Nordend e.V. im März 2005 beschlossen, dieses Projekt und die 
          vorliegenden Planänderungen im Namen der BVN-Mitglieder als völlig 
          unzureichend erneut abzulehnen und im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens 
          form- und fristgerecht die nachfolgend benannten Einwendungen gegen 
          die vorgelegte Planung zu erheben und Anträge zur Abänderung 
          der Planung zu stellen. Darüber hinaus hält die BVN alle bisher 
          vorgetragenen Einwendungen auch im Namen der von unserem Vorstandsmitglied 
          Friedhelm Ardelt-Theeck vertretenen Sammeleinwendern in vollem Umfang 
          aufrecht. 
           
          Begründung: 
           
          Mit dem Anschluss der Autobahn A66 an die A661 entsteht das Autobahnkreuz 
          Frankfurt Ost inmitten eines dichtbesiedelten Wohngebiets, direkt neben 
          angrenzenden Wohnhäusern, Krankenhäusern, Sportstätten, 
          Schulen, Kindergärten, Grün- und Naherholungsgebieten, die 
          zu unserem unmittelbaren Lebensumfeld gehören. Die Bürgervereinigung 
          Nordend hält es für untragbar und unverantwortlich, dass ein 
          Autobahnkreuz mitten in ein Wohngebiet gebaut wird, angesichts der Tatsache, 
          dass in ummittelbarer Nähe des Frankfurter Kreuzes im Stadtwald 
          aus lufthygienischen und lärmtechnischen Gründen keine Wohngebiete 
          ausgewiesen und keine der oben genannten Einrichtungen genehmigt werden 
          dürfen. Durch das Straßenbauprojekt kommt es zu einer drastischen 
          Verkehrszunahme im gesamten Frankfurter Osten (ca. 60.000 Kfz täglich 
          mehr) - vor allem nachts - begleitet von bisher hier nicht vorhandenem 
          Fern- bzw. Transitverkehr, der quer durch Frankfurt geleitet wird. Dies 
          lehnen die Mitglieder der Bürgervereinigung Nordend e.V. ab und 
          fordern ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für das 
          Rhein-Main-Gebiet und Frankfurt am Main und dem Frankfurter Osten im 
          Speziellen. 
           
          Der Schutz vor Lärm und Schadstoffen ist entlang des vorgesehenen 
          Trassenverlaufs völlig unzureichend oder gar nicht vorhanden. Der 
          nun zusätzlich geplante Lärmschutz westlich des Autobahndreiecks 
          Erlenbruch soll lediglich die Grenzwerte für die Hallgartenschule 
          einhalten, ändert aber nichts an der totalen Verlärmung und 
          extremen Belastung mit Schadstoffen nicht nur dieser unmittelbar betroffenen 
          Schule, sondern aller östlichen Stadtteile: Bornheim, Nordend, 
          Seckbach, Riederwald, Fechenheim, Bergen-Enkheim. Da die Bevölkerung 
          des gesamten Frankfurter Ostens, zu welcher auch die Mitglieder der 
          BVN gehören, ihre Fenster auch abends und nachts öffnen und 
          sich auch in den übrigen Räumen ihrer Wohnungen aufhalten, 
          reichen die nur für Schlafzimmer vorgesehenen Schallschutzfenster 
          der von Grenzwertüberschreitung betroffenen Bereiche mit Blick 
          auf den heißen Sommer 2003 auf gar keinen Fall aus. 
           
          Infolge der zu erwartenden dauerhaften extremen Lärm- und Schadstoffemissionen 
          rund um das Autobahnkreuz Frankfurt Ost und an den Tunnelausfahrten 
          in unmittelbarer Nähe unserer Wohnungen bzw. unseres Lebensbereichs 
          befürchten wir gravierende Beeinträchtigungen unserer Gesundheit, 
          der Wohnqualität und unseres sozialen Umfelds, da aufgrund geltender 
          EU-Richtlinien für Luftreinhaltung und Lärmminderung mit Schließung 
          und Sperrung aller oben genannten Einrichtungen und Gebiete verbunden 
          mit gravierender Wertminderung aller Grundstücke und Häuser 
          im Umfeld der Autobahnen sowie mit Setzungsschäden und Vernässung 
          durch Grundwasserstörungen und einer starken Bevölkerungsfluktuation 
          zu rechnen ist.  
           
          Auch die neue Verkehrsuntersuchung weist wieder schwere Fehler auf und 
          kann ebenso wie die vorhergehende Untersuchung nicht akzeptiert werden. 
          So weichen die dem Planfall 2015 als Basis dienenden Ergebnisse des 
          Analyse-Nullfall 2003 entgegen der Darstellung im Nahbereich in eklatanter 
          Weise (bis zu 100%!) von den tatsächlichen Verkehrsbelastungen 
          ab. Dadurch sind die Prognosewerte für den Prognose-Nullfall 2015 
          einerseits und den Prognose-Planfall 2015 wertlos. Somit ist eine völlig 
          neue Verkehrsuntersuchung auf Basis der tatsächlichen bzw. aktuellen 
          Verkehrsbelastungen zu erstellen. 
           
          Noch schwerer wiegt die Tatsache, dass im Planänderungsverfahren 
          nur noch die Variante 1 ohne A66 Alleentunnel dargestellt wird, 
          obwohl im Hauptverfahren der Planung auch die Variante 2 mit 
          A66 Alleentunnel Teil der Planung ist. Dass mit keinem Wort auf diese 
          gravierende Planänderung hingewiesen wird, ist ein nicht hinnehmbares 
          Vorgehen mit schwerwiegenden Folgen insbesondere im Zusammenhang mit 
          den von der Verkehrsuntersuchung abhängigen schalltechnischen und 
          lufthygienischen Untersuchungen. Während im Hauptverfahren noch 
          die Variante 2 mit Alleentunnel als Grundlage für die 
          vorgenommen Lärm- und Schadstoffuntersuchungen dient, wird diese 
          nun ohne Hinweis einfach unterschlagen und die niedrigeren Prognosewerte 
          der Variante 1 ohne Alleentunnel für die Berechnungen 
          herangezogen. Dadurch wurden die zu erwartenden Lärm- und Schadstoffimmissionen 
          auf nicht hinnehmbare Weis heruntergerechnet.  
           
          Nur auf diese Weise wird erreicht, dass die Lärmbelastung der Kleingärten 
          am Bornheimer Hang, der Hallgartenschule etc. durch die zusätzlichen 
          Lärmschutzwände am Westrand des AD Erlenbruch angeblich soweit 
          reduziert wird, dass das Projekt den bundeseinheitlichen immissionsrechtlichen 
          Vorgaben genügt. Noch im Anhörungsverfahren wurde bestätigt, 
          dass an den Hochhäusern der Inheidenerstraße in Bornheim 
          trotz der zuvor neu zugrunde gelegten 4m hohen Lärmschutzwand die 
          Nachtgrenzwerte überschritten würden. Bei den neuen Berechnungen 
          liegen erstaunlicher Weise jedoch deren berechnete Immissionswerte wieder 
          unter dem Grenzwert. Folglich gehen wir davon aus, dass bei Anschluss 
          des Alleentunnels bzw. einer provisorischen Autobahnspange, die wie 
          der „Riederwaldtunnel“ Teil des Bundesfernstraßengesetzes 
          sind sowie auf der Basis des neuen Prognosehorizonts 2015, die Belastungen 
          wesentlich höher liegen und die Grenzwerte an der Wohnbebauung 
          entlang des Bornheimer Hangs in Wahrheit, selbst auf Grundlage der im 
          Hauptverfahren vorgenommenen und von der BVN als unzureichend kritisierten 
          Berechnungsmethode, überall überschritten werden.  
           
          Dies ist besonders gravierend, da der Anschluss der A66 Fulda - Frankfurt/Riederwaldtunnel 
          an die A661 diese seit 25 Jahren planfestgestellte Autobahnverbindung 
          ins Nordend nachweislich absolut voraussetzt. Ohne Alleentunnel (A66) 
          bzw. der sogenannten Autobahnspange (A66) käme es - wie bei der 
          Anhörung 2003 – seitens der BVN ausführlich dargelegt 
          zu einem Verkehrschaos im gesamten Frankfurter Osten! Nicht umsonst 
          ließ die Stadt Frankfurt im Einvernehmen mit dem Land Hessen für 
          teures Geld alternativ eine Tunnelverbindung als Verlängerung dieser 
          Spange unter der Fachhochschule Frankfurt bis zur Nibelungenallee planen 
          und in den Gesamtverkehrsplan für Frankfurt aufnehmen.  
           
          Nicht nachvollziehbar ist jedoch in diesem Zusammenhang die Tatsache, 
          dass beispielsweise die berechneten Lärmimmisionen in der Riederwaldsiedlung 
          um bis zu 5 dB unter den im Hauptverfahren dargestellten Berechnungen 
          liegen. Hier werden die Taggrenzwerte plötzlich im Vergleich zum 
          Hauptverfahren gar nicht mehr überschritten und die Nachtwerte 
          in geringerem Umfang als ursprünglich berechnet. Dies obwohl die 
          Verkehrsmenge auf der A 66 westlich des Riederwaldtunnels in etwa der 
          für das Jahr 2010 prognostizierten Verkehrsmenge mit Alleentunnel 
          entspricht. Da wir voraussetzen, dass die vorgeschriebene Berechnungsweise 
          dieselbe ist, müssen wir davon ausgehen, dass auch die neu vorgenommene 
          schalltechnische Berechnung in sich fehlerhaft ist.  
           
          Darüber hinaus sind die aktualisierten Lärm- und Schadstoffuntersuchungen 
          auch unbrauchbar, weil sie folgende Gesichtspunkte unberücksichtigt 
          lassen: U.a. Inversionswetterlagen, Staus, Überhol- und Beschleunigungsvorgänge 
          an Steigungsstrecken, Autobahnauffahrten und -rampen, überhöhte 
          Geschwindigkeit, 70%-ige Zunahme des Schwerlastverkehrs und nächtlicher 
          Transitverkehr, oder Faktoren wie Mehrfachreflexionen. Wir bezweiflen 
          außerdem die zu Grunde gelegte Halbierung des Schadstoffausstoßes 
          durch die EU-Normen III und IV. Alle diese Aspekte werden mit Gewissheit 
          für erheblich höhere Lärm- und Schadstoffemissionen - 
          als offiziell berechnet wurde - sorgen und vor allem am künftigen 
          Autobahnkreuz und den Tunnelenden zu drastische Grenzwertüberschreitungen 
          führen. Schon heute sorgen gerade die Autobahnen in Frankfurt dafür, 
          dass die Hintergrundbelastung die geltenden Schadstoffgrenzwerte erreicht. 
          Daher ist die vorliegende Planung nicht mit den heute geltenden und 
          in Zukunft weiter sich verschärfenden EU-Richtlininen zur Luftreinhaltung 
          zu vereinbaren. Deshalb lehnt die BVN im Interesse ihrer Mitglieder 
          und der betroffenen Bevölkerung im Frankfurter Osten das gesamte 
          Projekt ab bzw. fordert die völlige Einhausung sowie vollständige 
          Abgasreinigung des gesamten Autobahnkreuzes incl. der Autobahnen A66 
          und A661 innerhalb des gesamten östlichen Stadtgebietes. 
           
          Wie schon im Hauptverfahren wird die Funktionsfähigkeit des Anschlusses 
          der A66 Tunnel Riederwald an die A661 ohne A66 Alleentunnel bzw. A66 
          Autobahnspange ins Nordend in keiner Weise dargelegt. Auch insofern 
          ist die Verkehrsuntersuchung völlig wertlos und neu zu erstellen. 
           
           
          Interessanter Weise kommt die vorliegende Verkehrsuntersuchung jedoch 
          zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsbelastung im Frankfurter Osten insgesamt 
          gegenüber heute im Prognose-Nullfall 2015 zurückgeht. Damit 
          entzieht die vorliegende Untersuchung dem Projekt selbst die eigentliche 
          Planungsgrundlage. 
           
          Da die oberirdische Verkehrsführung nicht Teil der Planfeststellung 
          ist, kann die BVN die prognostizierte Halbierung der Verkehrsbelastung 
          am Erlenbruch als auch andere Reduzierungen in anderen Bereichen nicht 
          als vorausgesetzt akzeptieren. Diese werden laut Erläuterung der 
          Planer während der Anhörung 2003 nur aufgrund gezielter Vorgaben 
          hinsichtlich spezieller Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erreicht, 
          sind jedoch völlig unverbindlich und insofern uninteressant. In 
          gleicher Weise werden auch Forderungen bezüglich Geschwindigkeitssenkender 
          Maßnahmen von der Behörde mit Verweis auf die Nichtzuständigkeit 
          abgewiesen. Wie schon in der Prognose des Generalverkehrsplan (GVP) 
          für den Planungsverband Rhein-Main sagt auch die Prognose des GVP 
          der Stadt Frankfurt voraus, dass der Autobahntunnel A 66 Riederwald 
          nicht zu einer spürbaren Entlastung der Straße Am Erlenbruch 
          führt; erst recht unter dem Gesichtspunkt, dass ein Verkehrschaos 
          bei Anbindung ohne Alleentunnel bzw. Autobahnspange ins Nordend unvermeidbar 
          sein wird. Somit ist auch diese Rechtfertigung für die Planung 
          entzogen und beweist, dass andere Interessen (u.a. Entlastung der Autobahnen 
          A3 und A5) dahinterstehen. 
           
          Die Bürgervereinigung Nordend e.V. verweist in diesem Zusammenhang 
          mit Nachdruck auf die Beschlüsse der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung 
          vom 19. Dezember 2002, in welchen die Stadtverordnetenversammlung die 
          Projekte Alleentunnel einschließlich jeglicher Form einer Autobahnverbindung 
          ins Nordend samt Autobahndreieck Seckbach und Ausbau der Ostumgehung 
          auf zwei Richtungsfahrbahnen ablehnt. Da der achtspurige Ausbau der 
          Ostumgehung jedoch eine absolute Voraussetzung für den Anschluss 
          des sechs- bis achtspurigen Autobahntunnels A 66 Riederwald darstellt, 
          kann die Anbindung der A 66 an die A 661 in der geplanten Form nicht 
          erfolgen. Zudem besagt dieser Beschluss, der Teil der offiziellen Stellungnahme 
          der Stadt Frankfurt ist, dass seitens der Stadt Frankfurt keine Zustimmung 
          zum Bau des Autobahntunnels Riederwald erfolgen darf, ohne dass die 
          Stadtteile Bornheim und Bergen-Enkheim entlang der bereits planfestgestellten 
          und in Betrieb befindlichen Autobahnabschnitte der Ostumgehung A 66/661 
          bzw. A 66 optimal vor Lärm und Schadstoffemmissionen nach modernen 
          Standard geschützt werden. Da die Planänderungen auf diese 
          Forderungen nicht eingehen (Diesbezüglich hält die Planungsbehörde 
          die zu erwartenden zusätzlichen Lärmbelastungen - es muss 
          mit einer Zunahme von bis zu 12 dB gerechnet werden, was einer Versechszehnfachung 
          der heutigen Lärmemmissionen entspricht! - tatsächlich 
          für zumutbar!) und - laut Aussage des Amtes für Straßen- 
          und Verkehrswesen Frankfurt bei der Anhörung 2003 - gegen den erklärten 
          Willen einer Kommune kein Projekt seitens des Bundes durchgesetzt wird, 
          entfällt eindeutig die Planungsgrundlage für das Projekt „Riederwaldtunnel“. 
           
           
          Mit Hinweis auf die dargelegten Gründe behält sich die Bürgervereinigung 
          Nordend e.V. vor, mit allen zur Verfügung stehenden juristischen 
          Mitteln gegen dieses unverantwortliche Fernstraßenprojekt vorzugehen. 
           
          Die Bürgervereinigung Nordend e.V. schließt sich in vollem 
          Umfang den Einwendungen des BUND Hessen, des VCD Frankfurt und der Bürgervereinigung 
          Seckbach e.V. an. 
           
          Mit freundlichen Grüßen  
           
          Friedhelm Ardelt-Theeck  
          Vorstandsmitglied 
          |