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Sonntag, 04.04.2005

Beschwerde gegen die ungesetzliche Offenlegung
der BVN an das
Regierungspräsidium Darmstadt

Planfeststellung:

Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A66
Wiesbaden / Frankfurt am Main / Hanau / Fulda(A7)

Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschl. des Autobahndreiecks Frankfurt-Erlenbruch (A66/A 661) als Teil des Autobahnkreuzes Frankfurt Ost und der Anschlussstelle Frankfurt-Borsigallee (A 66/K 870)

Beschwerde gegen rechtswidrige Form der Offenlegung im Planänderungsverfahren und Nichtberücksichtigung der Forderung nach Bürgeranhörungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebt die Bürgervereinigung Nordend e.V. im Namen des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn, dem Zusammenschluss von Bürgerinitiativen und Verbänden, Beschwerde gegen die offensichtlich rechtswidrige Form der Offenlegung im Planänderungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A66, Wiesbaden - Frankfurt am Main –Hanau – Fulda/A7 , Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschließlich des Autobahndreiecks Frankfurt–Erlenbruch (A66/A661) als Teil des Autobahnkreuzes Frankfurt Ost und der Anschlussstelle Frankfurt-Borsigallee (A66/K870).

Zusammen mit den Unterzeichnern der beiliegenden Unterschriftensammlung gegen die nicht rechtskonforme Offenlegung fordern wir das Regierungspräsidium Darmstadt, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, das Offenlegungs- und Einwendungsverfahren der Planfeststellung für die Planänderungen zum Neubau der Bundesautobahn A66, Frankfurt am Main – Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschl. Autobahndreieck Frankfurt – Erlenbruch (A66/661) und Anschlussstelle Frankfurt-Borsigallee zu wiederholen. In dieser Hinsicht stellt die Bürgervereinigung Nordend e.V. als rechtlicher Vertreter von eingereichten Sammeleinwendungen gleichzeitig den Antrag, die nach dem 21. März 2005 noch eingehenden Einwendungen aufgrund der dargelegten Sachlage von der Preclusion auszunehmen und als fristgerechte Einwendungen anzuerkennen.

Sollte diesen erhobenen Forderungen nicht entsprochen werden, sind wir entschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten und aufgrund der für sich sprechenden Indizien überzeugt, Recht zu erhalten.

Begründung:

Vom 7. Februar bis 7. März 2005 wurden die Planänderungen im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesfernautobahn A66 Abschnitt Riederwaldtunnel im Technischen Rathaus der Stadt Frankfurt ausgelegt. Bis zum 21. März bestand offiziell die Möglichkeit, Einwendung bzgl. der Planänderungen zu erheben.

Das Offenlegungs- und Einwendungsverfahren ist seitens der zuständigen Stadt Frankfurt am Main nicht in angemessener Weise bekannt gemacht worden und damit fehlerhaft. Dadurch wurde die Öffentlichkeit seitens der Stadt nicht ordnungsgemäß informiert.

Am 24.12.04 veröffentlichten die Frankfurter Tageszeitungen die Nachricht des Hessischen Verkehrsministeriums, dass das Planänderungsverfahren für den sogenannten Riederwaldtunnel eingeleitet wird und im Frühjahr 2005 das Anhörungsverfahren incl. Auslegung der Pläne folgen solle.

Am 20.01.05 erschien in der Tagespresse dann die kurze Mitteilung des Regierungspräsidium Darmstadt, dass „bis 31. März die Bürger, aber auch die Fachbehörden und Naturschutzverbände ihre Stellungnahmen und Einwände“ (FR) zu den Entwürfen vorlegen können. Weiter hieß es, die Stadt Frankfurt müsse die geänderten Entwürfe jetzt öffentlich auslegen. „Den genauen Ort und den Zeitpunkt der Auslegung werde die Stadt „demnächst“ bekannt machen.“ Seit dieser Nachricht warten die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger vergeblich auf die Pressemitteilung der Stadt über die genauen Bedingungen der Offenlegung.

Aufgrund dieser Mitteilung des RP Darmstadt konnte die Öffentlichkeit darauf vertrauen, dass seitens der Stadt Ort und Zeitpunkt als auch Angaben über die zuständigen Behörden für Einwendungen, wie vom RP eigens betont, nochmals detailliert bekannt gemacht würden. Darüber hinaus konnte aber davon ausgegangen werden, dass entgegen der offiziell angesetzten Frist, betroffenen Bürger nicht nur bis zum 21. sondern bis zum 31. März das Recht hatten, Einwendung einzureichen.

Eine Bekanntmachung der Stadt Frankfurt am Main in den Tageszeitungen mit Rechtsaufklärung ist jedoch nicht erfolgt. Die Stadt Frankfurt hat die Öffentlichkeit noch nicht einmal - wie sonst allgemein üblich - per Pressemitteilung über dieses Verfahren sowie über die genauen Zeiten und den Ort der Auslegung informiert, obwohl es sich bei der Autobahnplanung um eines der größten und hinsichtlich seiner Auswirkungen einschneidendsten Verkehrsprojekte Frankfurts handelt. Auch auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt, wo gewöhnlich über derartige Verfahren berichtet wird, war ebenso kein Wort über das Planänderungsverfahren zu erfahren.

Statt dessen ist die Auslegung lediglich im städtischen Amtsblatt Nr.5, 136.Jhg. vom 1. Februar 2005 bekannt gemacht worden, dessen Existenz kaum jemandem bekannt ist und das der Allgemeinheit nicht zur Verfügung steht bzw. nur als teures Abonnement zu erhalten ist. Ansonsten ist dieses Blatt nur im Intranet der Stadt Frankfurt abrufbar und somit nur den internen Mitarbeitern der städtischen Ämter zugänglich. Es ist noch nicht einmal in einem öffentlich einsehbaren Schaukasten wie in einem Dorf einsehbar, davon abgesehen, dass wir in einer Großstadt mit über 650.000 Einwohnern leben und eben nicht in einer kleinen Gemeinde, wo die Bürger jeden Tag am Rathaus vorbeikommen. Daher hat schließlich nur ein äußerst begrenzter Teil der Bevölkerung überhaupt von der Offenlegung erfahren.

Aufgrund dieses Vorgehens verstößt die Stadt Frankfurt eindeutig gegen §72 VwVfG Absatz 2.
Darin heißt es:
„Die Mitteilung nach § 17 Abs.2 Satz 2 und die Aufforderung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 sind im Planfeststellungsverfahren öffentlich bekannt zu machen. Die Öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass die Behörde die Mitteilung oder die Aufforderung in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bekannt macht.

Der Verweis seitens des Regierungspräsidium Darmstadt auf die geltende Satzung der Stadt Frankfurt am Main, welche das Amtsblatt als alleiniges ortsübliches Bekanntmachungsorgan bezeichnen soll, ist somit nicht nachvollziehbar.

Das Regierungspräsidium Darmstadt als Anhörungsbehörde und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung müssen deshalb ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden und die Neuansetzung der Auslegungs- und Einwendungsfristen anordnen. Wer, wenn nicht Sie, ist ansonsten für die Kontrolle der Kommunen bzw. für deren Beachtung der Bestimmungen zuständig?

Dass die Stadt Frankfurt üblicher Weise in Form von Pressemitteilungen bzw. Bekanntmachungen in der Presse über Anhörungsverfahren, Auslegungsbedingungen usw. informiert, kann man tagtäglich, egal ob es sich um kleinere oder größere Projekte handelt, in der Frankfurter Tagespresse verfolgen:
U.a. (siehe Anlage):
- „Planordner für neue Landebahn liegen aus“, FR v. 13.1.05, Hinweis zu Zeiten und Ort für Auslegung der Pläne im Verfahren für den Ausbau des Frankfurter Flughafen,
- „Beteiligung der Öffentlichkeit, Bebauungsplan Nr.852 - Textorhaus/Textorstraße, FR v. 24.2.05 Bekanntmachung des Magistrats, Stadtplanungsamt, über Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Bürgervereinigung Nordend e.V. wurde nur zufälliger Weise dank des Antwortschreibens von Seiten des Regierungspräsidium Darmstadt vom 31.1.05, welches erst am 3. Februar eintraf, über den Beginn der Auslegung am 7. Februar in Kenntnis gesetzt. Um Informationen über Ort, Zeiten und Bedingungen bzgl. Offenlegung und Einwendungen zu erhalten, musste die BVN erst über Umwege die Ausgabe des oben genannten Amtsblattes besorgen. Auf das diesbezügliche Schreiben vom 22.1.05 hat die Stadt Frankfurt erst mit Schreiben vom 4. März reagiert. Es traf „pünktlich“ zum letzten Tag der öffentlichen Auslegung, am 7. März ein, so dass sich nähere Hinweise zu Offenlegung und Einwendungen sozusagen von selbst erübrigten. Dabei hätte es zumindest die Höflichkeit den eigenen Bürgern gegenüber geboten, die BVN rechtzeitig wenigstens über die bevorstehende Offenlegung zu informieren. In diesem Schreiben, für dessen Beantwortung die Stadt sage und schreibe fast 6 Wochen benötigte, wurde lediglich lapidar darauf verwiesen, dass es nicht im Ermessen der Stadt Frankfurt liege, den Zeitpunkt der Planoffenlage im Zusammenhang mit den – seit Jahren geforderten! – Bürgeranhörungen zu verschieben. Der Inhalt dieses Schreibens empfindet die Bürgervereinigung Nordend e.V. angesichts der Vorgeschichte (siehe Ausführungen zu Bürgeranhörungen) als glatte Unverschämtheit. Die Antwort des Hess. Verkehrsministeriums, welche nur wenig früher der BVN zugestellt wurde, enthielt über die Angabe der Fristen hinaus ebenso wenig Auskünfte zur laufenden Auslegung bzw. ging auf die geforderten Bürgeranhörungen überhaupt nicht ein.

Auch auf das zweite an die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth gerichtete Schreiben der Bürgervereinigung Nordend e.V. vom 9.2.05 mit der Forderung an die Verantwortlichen der Stadt endlich ihren Verpflichtungen gerecht zu werden und die Planoffenlegung öffentlich zu machen und die Bürgeranhörungen durchzuführen, kam bisher lediglich eine Empfangsbestätigung. Hätte die BVN sich nicht wegen der Forderung, noch vor der Offenlegung die vorgesehenen Bürgeranhörungen durchzuführen, auch an das Regierungspräsidium gewandt, würde wohl selbst die Bürgervereinigung Nordend e.V. noch auf die Bekanntmachung in der Presse warten.

Die Bürgervereinigung Nordend e.V. legt zudem Beschwerde hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Planoffenlegung ein. So sind die Offenlegungszeiten Mo-Fr von 7.10 Uhr bis 15.40 Uhr bzw. Mi bis 19.00 Uhr mehr als bürgerunfreundlich bzw. im höchsten Maße arbeitnehmerfeindlich zu werten und gelinde gesagt eine Zumutung. Die Umstände, dass der Raum im Technischen Rathaus, in dem die Pläne ausgelegt wurden, ungeheizt war, keine Ansprechperson vor Ort war und noch nicht einmal die im Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung mit Informationen zum Anhörungs bzw. Einwendungsverfahren und der zuständigen Behörden ausgehängt wurde, wie beim vergleichbaren Flughafenverfahren zur gleichen Zeit im selben Gebäude, runden das Bild ab.

Das ganze Verhalten der zuständigen Behörden in diesem Verfahren betrachtet die Bürgervereinigung Nordend e.V. als unzumutbare Behinderung der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres Bürgerrechts auf freie Information und Schutze ihres Eigentums und ihrer körperlichen Unversehrtheit.

Die offen gegenüber der Bürgervereinigung Nordend e.V. geäußerte Meinung von Herrn Heuser, verkehrspolitischer Sprecher der CDU im Frankfurter Stadtparlament, „Wir wollen möglichst wenig Einwendungen haben, damit hoffentlich bald die Bagger rollen können. Mit dem ständigen Verbessern müsse auch mal Schluss sein. Wir halten uns an Recht und Gesetz“ lassen den Verdacht aufkommen, dass es sich bei dem Vorgehen seitens der Verantwortlichen um eine abgesprochene Sache handelt. Dieses Hintergehen der eigenen Bevölkerung ist ohne Beispiel und darf seitens der Aufsicht führenden Behörden nicht toleriert werden.

Nur Dank der Öffentlichkeitsarbeit der Bürgervereinigung Nordend e.V. als auch des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn hat ein Teil der Frankfurter Tageszeitungen wenigstens über die Fristen des Auslegungs- und Anhörungsverfahrens berichtet. Genauere Hinweise zu Ort und Uhrzeiten der Auslegung sowie Einwendungsbedingungen waren jedoch auch in diesen Artikeln nicht zu erfahren.

So ist es letztlich dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagements vieler Freiwilliger auf Seiten der Bürgerinitiativen unter Opferung eines Großteils ihrer Freizeit zu verdanken, dass zumindest ein gewisser Teil der betroffenen Bevölkerung von dem Anhörungsverfahren überhaupt erfahren und von ihrem Recht auf Einsicht in die Planunterlagen und Einflussnahme auf die Planung sowie Geltendmachung privater Rechte Gebrauch machen konnten. Wie kommen wir dazu ureigenste Aufgaben zuständiger Behörden und gewählter politischer Vertreter zu übernehmen, nur weil diese gegen die Interessen großer Teile der eigenen Bevölkerung, zu deren Schutz sie eigentlich rechtlich verpflichtet sind, handeln?

Aus Sicht der Bürgervereinigung Nordend e.V. ist außerdem nicht hinnehmbar, dass die betroffene Bevölkerung über die Planung und ihre Auswirkungen auf den gesamten Frankfurter Osten nicht in angemessener Weise in Form von Bürgeranhörungen, wie es sich gehört, informiert wird.

Seit über zwanzig Jahren wird dieses Projekt seitens der Politik und Planungsbehörden vorangetrieben, ohne dass der gesamten betroffenen Bevölkerung im Frankfurter Osten auch nur einmal die Planung samt der damit verbundenen Konsequenzen offiziell vorgestellt worden wäre. Von Seiten der Verantwortlichen ist immer wieder nur von „Riederwaldtunnel“ die Rede. Viele denken es geht um die Verlagerung der zweispurigen Fahrbahn Am Erlenbruch unter die Erde. Da es sich nicht um irgendeine kleine Baumaßnahme handelt, sondern in letzter Konsequenz um den Neubau einer 9 km langen sechs- bis achtspurigen - die Stadt Frankfurt von West nach Ost durchquerenden - Bundesfernautobahn samt einem kompletten Autobahnkreuz inmitten eines intakten Wohngebietes, ist dieses Verhalten ein himmelschreiender Skandal. Es ist keine Anmaßung, sondern entspricht der Tatsache, dass nur die Bürgerinitiativen und Umweltverbände im Verlauf dieser Zeit in Informationsveranstaltungen oder an Info-Ständen der Bevölkerung die Originalpläne erläutert haben. Dass dieses ehrenamtliche Engagement keine offiziellen Informationsveranstaltungen der Planungsbehörden ersetzen kann, versteht sich von allein. Nicht zu letzt aufgrund der ungerechtfertigten vorherrschenden Polemik seitens der Befürworter den „Autobahngegnern“ gegenüber, sind die Bürgerinitiativen nicht der anerkannte Gesprächspartner für bestimmte Teile der Bevölkerung.

Auch wenn es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung seitens der Planungsbehörde, der Kommune als auch der Anhörungsbehörde gibt, Informationsveranstaltungen bzw. Bürgeranhörungen zur Planung durchzuführen, ist es empörend, dass die Offenlegung tatsächlich durchgeführt wurde, ohne dass die von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden, Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung geforderten und von der Stadt zugesagten Bürgeranhörungen stattfanden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hatte in Stellungnahmen zu Anträgen der Ortsbeiräte auf die Durchführung von Bürgeranhörungen im Rahmen der Offenlegung verwiesen. Auch die Planungsbehörde und das Hessische Verkehrsministerium hatten von diesem Verlangen zumindest über die Presse Kenntnis erhalten. Trotzdem haben die zuständigen Behörden des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt die Offenlegung angesetzt, ohne auf die explizite und seit langem bekannte Forderung nach Bürgeranhörungen bzw. Informationsveranstaltungen Rücksicht zu nehmen.

Selbst nach erneuter Intervention der östlichen Ortsbeiräte 3, 4, 11 und 16 war von den Verantwortlichen der Stadt nur totales Schweigen zu vernehmen. Dieses Verhalten stellt in den Augen der Bürgerinitiativen und Umweltverbände eine unerträgliche Düpierung der Ortsbeiräte, der Stadtverordnetenversammlung und letzen Endes der betroffenen Bevölkerung dar, insbesondere der rund 500 Unterzeichner der im Dezember dem Verkehrsausschuss der Stadt Frankfurt überreichten Unterschriftensammlung, welche deren Durchführung wünschen.

Wieder einmal mussten engagierte Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit die Aufgabe übernehmen, die Bevölkerung über die Dimension der tatsächlichen Planung und ihre Details aufzuklären. Selbstverständlich wäre dies die eigentliche Pflicht der zuständigen Planungsämter- und Behörden. Doch statt dessen müssen sich die Menschen, denen das Schicksal des Frankfurter Ostens bzw. die Entwicklung Frankfurts nicht gleichgültig ist, noch den Vorwurf der Aufwiegelei seitens des Frankfurter Planungsdezernenten Herrn Schwarz (CDU) gefallen lassen.

Dieses skandalöse Vorgehen beweist aber nach Ansicht der Bürgervereinigung Nordend und des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn, dass die vorliegende Planung tatsächlich so schlecht und rücksichtslos ist, dass sie unter allen Umständen versteckt gehalten werden muss. Wäre sie akzeptabel, könnten die Planer und die politisch Verantwortlichen damit ohne Furcht öffentlich haussieren gehen und die vermeintlichen „ewigen Neinsager“, ob ihrer „ewigen Schwarzmalerei“ bloßstellen.

Die Kenntnis über wesentliche Planungsdetails ist unabdingbare Voraussetzung für die Bildung eines sachlichen bzw. objektiven Urteils. Doch die Öffentlichkeit ist über die Planung der Bundesfernautobahn A66 Wiesbaden - Frankfurt am Main – Fulda (A7 Kassel - Würzburg), Teilabschnitte Riederwaldtunnel, Autobahnkreuz Frankfurt Ost ( AD Erlenbruch, Ostumgehung, AD Seckbach), Alleentunnel quer durch Frankfurt nachweislich völlig unzureichend informiert. Dies betrifft den Verlauf, die Dimension als auch die Folgen bzw. die Konsequenzen, die aus diesem Projekt erwachsen. Auch hinsichtlich der zustehenden Rechte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht Informationsbedarf. Immer wieder wird Mitgliedern der Bürgervereinigung Nordend e.V. bzw. des Aktionsbündnisses von vielen Seiten das Bedürfnis nach Information herangetragen. Dies gilt für die betroffene Wohnbevölkerung im allgemeinen wie auch für ihre politischen Vertreter, unabhängig davon, ob es sich um Befürworter, Kritiker oder eher unentschiedene Personen handelt. Diesbezüglich verweisen wir nachdrücklich auf Frau Brückner vom ASV, zuständig für dieses Projekt, die in einem Gespräch die positive Bedeutung der Einwendungsmöglichkeit im Planfeststellungsverfahren betont, um Verbesserungen bzw. Veränderungen der Planung erreichen zu können.

Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, unabhängig von Zustimmung oder Bedenken, die Planung kennen zu lernen. Deshalb ist es unerlässlich und dringend erforderlich, dass das Amt für Straßen- und Verkehrswesen zusammen mit der Stadt Frankfurt Bürgeranhörungen zum Gesamtprojekt Bundesfernautobahn A 66/Autobahnkreuz Frankfurt Ost A 66/661in den einzelnen betroffenen Stadtteilen (u.a. Westend, Eschersheim, Nordend, Bornheim, Riederwald, Seckbach und Bergen-Enkheim) durchführt. Dort muss die Planung in allen wichtigen Details, insbesondere die gegenüber 1980 bzw. 1989 vorgenommenen Planungsänderungen, vorgestellt bzw. erläutert werden. Darüber hinaus ist über den genauen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und über alle relevanten Aspekte der Einwendungsmöglichkeiten zu informieren. Dies ist für Befürworter dieser Planung genauso wichtig wie für Personen, die dem gegenüber Bedenken haben. Auch die alten Planungen für die Ostumgehung, Autobahndreieck Seckbach sowie Alleentunnel bzw. Autobahnspange müssen genauestens erläutert werden. Schließlich handelt es sich um Projekte mit einschneidender Wirkung auf Jahrzehnte hinaus; verbunden mit Kosten von bis zu einer Milliarde Euro, die wir Steuerzahler zu tragen haben. Tun die Verantwortlichen es nicht, haben sie etwas zu verbergen!

In diesem Zusammenhang halten wir es außerdem für notwendig, an alle Haushalte der betroffenen Stadtteile Wurfsendungen zu verteilen, welche die Einladung zu den offiziellen Bürgeranhörungen als auch rechtliche Hinweise zur Planoffenlegung, Einwendungsbedingungen bzw. zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens einschließlich kurzer Darstellung der Planung enthalten. Zudem sind die Pläne vor Ort, in den einzelnen Stadtteilen, auszulegen.

Darüber hinaus stellt die Bürgervereinigung Nordend e.V. erheblich Mängel hinsichtlich der ausgelegten Unterlagen fest. Sie enthielten gerade das Notwendigste. In sonstigen Verfahren wird darüber hinaus gegangen. Es ist nicht einzusehen, warum die Verkehrsuntersuchung als auch das Schadstoffgutachten nicht Teil der offengelegten Planunterlagen war.

Die Bürgervereinigung Nordend e.V. beantragt deshalb auch im Namen des Aktionsbündnisses, dass die genannten Unterlagen bei der Wiederholung der Auslegung Teil der Planunterlagen sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Ardelt-Theeck
Vorstandsmitglied


Als Anlagen wurden beigefügt:
Unterschriftensammlung (Originallisten)
Kopien von Zeitungsveröffentlichungen

Unterschriftensammlung - Helfen Sie mit! - pdf-Datei
Forderung: Wiederholung der Planoffenlegung
Drucktip für pdf-files

Weitere Infos
"Stadt Frankfurt verheimlicht Offenlegung und verweigert Bürgeranhörungen"