Sonntag, 04.04.2005
Beschwerde gegen die ungesetzliche Offenlegung
der BVN an das
Regierungspräsidium Darmstadt
Planfeststellung:
Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A66
Wiesbaden / Frankfurt am Main / Hanau / Fulda(A7)
Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschl. des Autobahndreiecks Frankfurt-Erlenbruch
(A66/A 661) als Teil des Autobahnkreuzes Frankfurt Ost und der Anschlussstelle
Frankfurt-Borsigallee (A 66/K 870)
Beschwerde gegen rechtswidrige Form der Offenlegung im Planänderungsverfahren
und Nichtberücksichtigung der Forderung nach Bürgeranhörungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Bürgervereinigung Nordend e.V. im Namen
des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn, dem Zusammenschluss
von Bürgerinitiativen und Verbänden, Beschwerde gegen die
offensichtlich rechtswidrige Form der Offenlegung im Planänderungsverfahren
für den Neubau der Bundesautobahn A66, Wiesbaden - Frankfurt am
Main –Hanau – Fulda/A7 , Teilabschnitt Tunnel Riederwald
einschließlich des Autobahndreiecks Frankfurt–Erlenbruch
(A66/A661) als Teil des Autobahnkreuzes Frankfurt Ost und der Anschlussstelle
Frankfurt-Borsigallee (A66/K870).
Zusammen mit den Unterzeichnern der beiliegenden Unterschriftensammlung
gegen die nicht rechtskonforme Offenlegung fordern wir das Regierungspräsidium
Darmstadt, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung sowie den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf,
das Offenlegungs- und Einwendungsverfahren der Planfeststellung für
die Planänderungen zum Neubau der Bundesautobahn A66, Frankfurt
am Main – Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschl. Autobahndreieck
Frankfurt – Erlenbruch (A66/661) und Anschlussstelle Frankfurt-Borsigallee
zu wiederholen. In dieser Hinsicht stellt die Bürgervereinigung
Nordend e.V. als rechtlicher Vertreter von eingereichten Sammeleinwendungen
gleichzeitig den Antrag, die nach dem 21. März 2005 noch eingehenden
Einwendungen aufgrund der dargelegten Sachlage von der Preclusion auszunehmen
und als fristgerechte Einwendungen anzuerkennen.
Sollte diesen erhobenen Forderungen nicht entsprochen werden, sind wir
entschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten und aufgrund der für
sich sprechenden Indizien überzeugt, Recht zu erhalten.
Begründung:
Vom 7. Februar bis 7. März 2005 wurden die Planänderungen
im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesfernautobahn
A66 Abschnitt Riederwaldtunnel im Technischen Rathaus der Stadt Frankfurt
ausgelegt. Bis zum 21. März bestand offiziell die Möglichkeit,
Einwendung bzgl. der Planänderungen zu erheben.
Das Offenlegungs- und Einwendungsverfahren ist seitens der zuständigen
Stadt Frankfurt am Main nicht in angemessener Weise bekannt gemacht
worden und damit fehlerhaft. Dadurch wurde die Öffentlichkeit seitens
der Stadt nicht ordnungsgemäß informiert.
Am 24.12.04 veröffentlichten die Frankfurter Tageszeitungen die
Nachricht des Hessischen Verkehrsministeriums, dass das Planänderungsverfahren
für den sogenannten Riederwaldtunnel eingeleitet wird und im Frühjahr
2005 das Anhörungsverfahren incl. Auslegung der Pläne folgen
solle.
Am 20.01.05 erschien in der Tagespresse dann die kurze Mitteilung des
Regierungspräsidium Darmstadt, dass „bis 31. März die
Bürger, aber auch die Fachbehörden und Naturschutzverbände
ihre Stellungnahmen und Einwände“ (FR) zu den Entwürfen
vorlegen können. Weiter hieß es, die Stadt Frankfurt müsse
die geänderten Entwürfe jetzt öffentlich auslegen. „Den
genauen Ort und den Zeitpunkt der Auslegung werde die Stadt „demnächst“
bekannt machen.“ Seit dieser Nachricht warten die Frankfurter
Bürgerinnen und Bürger vergeblich auf die Pressemitteilung
der Stadt über die genauen Bedingungen der Offenlegung.
Aufgrund dieser Mitteilung des RP Darmstadt konnte die Öffentlichkeit
darauf vertrauen, dass seitens der Stadt Ort und Zeitpunkt als auch
Angaben über die zuständigen Behörden für Einwendungen,
wie vom RP eigens betont, nochmals detailliert bekannt gemacht würden.
Darüber hinaus konnte aber davon ausgegangen werden, dass entgegen
der offiziell angesetzten Frist, betroffenen Bürger nicht nur bis
zum 21. sondern bis zum 31. März das Recht hatten, Einwendung einzureichen.
Eine Bekanntmachung der Stadt Frankfurt am Main in den Tageszeitungen
mit Rechtsaufklärung ist jedoch nicht erfolgt. Die Stadt Frankfurt
hat die Öffentlichkeit noch nicht einmal - wie sonst allgemein
üblich - per Pressemitteilung über dieses Verfahren sowie
über die genauen Zeiten und den Ort der Auslegung informiert, obwohl
es sich bei der Autobahnplanung um eines der größten und
hinsichtlich seiner Auswirkungen einschneidendsten Verkehrsprojekte
Frankfurts handelt. Auch auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt,
wo gewöhnlich über derartige Verfahren berichtet wird, war
ebenso kein Wort über das Planänderungsverfahren zu erfahren.
Statt dessen ist die Auslegung lediglich im städtischen Amtsblatt
Nr.5, 136.Jhg. vom 1. Februar 2005 bekannt gemacht worden, dessen Existenz
kaum jemandem bekannt ist und das der Allgemeinheit nicht zur Verfügung
steht bzw. nur als teures Abonnement zu erhalten ist. Ansonsten ist
dieses Blatt nur im Intranet der Stadt Frankfurt abrufbar und somit
nur den internen Mitarbeitern der städtischen Ämter zugänglich.
Es ist noch nicht einmal in einem öffentlich einsehbaren Schaukasten
wie in einem Dorf einsehbar, davon abgesehen, dass wir in einer Großstadt
mit über 650.000 Einwohnern leben und eben nicht in einer kleinen
Gemeinde, wo die Bürger jeden Tag am Rathaus vorbeikommen. Daher
hat schließlich nur ein äußerst begrenzter Teil der
Bevölkerung überhaupt von der Offenlegung erfahren.
Aufgrund dieses Vorgehens verstößt die Stadt Frankfurt eindeutig
gegen §72 VwVfG Absatz 2.
Darin heißt es:
„Die Mitteilung nach § 17 Abs.2 Satz 2 und die Aufforderung
nach § 17 Abs. 4 Satz 2 sind im Planfeststellungsverfahren öffentlich
bekannt zu machen. Die Öffentliche Bekanntmachung
wird dadurch bewirkt, dass die Behörde die Mitteilung oder die
Aufforderung in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt
und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich
verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken
wird, bekannt macht.
Der Verweis seitens des Regierungspräsidium Darmstadt auf die geltende
Satzung der Stadt Frankfurt am Main, welche das Amtsblatt als alleiniges
ortsübliches Bekanntmachungsorgan bezeichnen soll, ist somit nicht
nachvollziehbar.
Das Regierungspräsidium Darmstadt als Anhörungsbehörde
und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
müssen deshalb ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden und die Neuansetzung
der Auslegungs- und Einwendungsfristen anordnen. Wer, wenn nicht Sie,
ist ansonsten für die Kontrolle der Kommunen bzw. für deren
Beachtung der Bestimmungen zuständig?
Dass die Stadt Frankfurt üblicher Weise in Form von Pressemitteilungen
bzw. Bekanntmachungen in der Presse über Anhörungsverfahren,
Auslegungsbedingungen usw. informiert, kann man tagtäglich, egal
ob es sich um kleinere oder größere Projekte handelt, in
der Frankfurter Tagespresse verfolgen:
U.a. (siehe Anlage):
- „Planordner für neue Landebahn liegen aus“, FR v.
13.1.05, Hinweis zu Zeiten und Ort für Auslegung der Pläne
im Verfahren für den Ausbau des Frankfurter Flughafen,
- „Beteiligung der Öffentlichkeit, Bebauungsplan Nr.852 -
Textorhaus/Textorstraße, FR v. 24.2.05 Bekanntmachung des Magistrats,
Stadtplanungsamt, über Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung
der Öffentlichkeit.
Die Bürgervereinigung Nordend e.V. wurde nur zufälliger Weise
dank des Antwortschreibens von Seiten des Regierungspräsidium Darmstadt
vom 31.1.05, welches erst am 3. Februar eintraf, über den Beginn
der Auslegung am 7. Februar in Kenntnis gesetzt. Um Informationen über
Ort, Zeiten und Bedingungen bzgl. Offenlegung und Einwendungen zu erhalten,
musste die BVN erst über Umwege die Ausgabe des oben genannten
Amtsblattes besorgen. Auf das diesbezügliche Schreiben vom 22.1.05
hat die Stadt Frankfurt erst mit Schreiben vom 4. März reagiert.
Es traf „pünktlich“ zum letzten Tag der öffentlichen
Auslegung, am 7. März ein, so dass sich nähere Hinweise zu
Offenlegung und Einwendungen sozusagen von selbst erübrigten. Dabei
hätte es zumindest die Höflichkeit den eigenen Bürgern
gegenüber geboten, die BVN rechtzeitig wenigstens über die
bevorstehende Offenlegung zu informieren. In diesem Schreiben, für
dessen Beantwortung die Stadt sage und schreibe fast 6 Wochen benötigte,
wurde lediglich lapidar darauf verwiesen, dass es nicht im Ermessen
der Stadt Frankfurt liege, den Zeitpunkt der Planoffenlage im Zusammenhang
mit den – seit Jahren geforderten! – Bürgeranhörungen
zu verschieben. Der Inhalt dieses Schreibens empfindet die Bürgervereinigung
Nordend e.V. angesichts der Vorgeschichte (siehe Ausführungen zu
Bürgeranhörungen) als glatte Unverschämtheit. Die Antwort
des Hess. Verkehrsministeriums, welche nur wenig früher der BVN
zugestellt wurde, enthielt über die Angabe der Fristen hinaus ebenso
wenig Auskünfte zur laufenden Auslegung bzw. ging auf die geforderten
Bürgeranhörungen überhaupt nicht ein.
Auch auf das zweite an die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra
Roth gerichtete Schreiben der Bürgervereinigung Nordend e.V. vom
9.2.05 mit der Forderung an die Verantwortlichen der Stadt endlich ihren
Verpflichtungen gerecht zu werden und die Planoffenlegung öffentlich
zu machen und die Bürgeranhörungen durchzuführen, kam
bisher lediglich eine Empfangsbestätigung. Hätte die BVN sich
nicht wegen der Forderung, noch vor der Offenlegung die vorgesehenen
Bürgeranhörungen durchzuführen, auch an das Regierungspräsidium
gewandt, würde wohl selbst die Bürgervereinigung Nordend e.V.
noch auf die Bekanntmachung in der Presse warten.
Die Bürgervereinigung Nordend e.V. legt zudem Beschwerde hinsichtlich
der Rahmenbedingungen der Planoffenlegung ein. So sind die Offenlegungszeiten
Mo-Fr von 7.10 Uhr bis 15.40 Uhr bzw. Mi bis 19.00 Uhr mehr als bürgerunfreundlich
bzw. im höchsten Maße arbeitnehmerfeindlich zu werten und
gelinde gesagt eine Zumutung. Die Umstände, dass der Raum im Technischen
Rathaus, in dem die Pläne ausgelegt wurden, ungeheizt war, keine
Ansprechperson vor Ort war und noch nicht einmal die im Amtsblatt veröffentlichte
Bekanntmachung mit Informationen zum Anhörungs bzw. Einwendungsverfahren
und der zuständigen Behörden ausgehängt wurde, wie beim
vergleichbaren Flughafenverfahren zur gleichen Zeit im selben Gebäude,
runden das Bild ab.
Das ganze Verhalten der zuständigen Behörden in diesem Verfahren
betrachtet die Bürgervereinigung Nordend e.V. als unzumutbare Behinderung
der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres Bürgerrechts
auf freie Information und Schutze ihres Eigentums und ihrer körperlichen
Unversehrtheit.
Die offen gegenüber der Bürgervereinigung Nordend e.V. geäußerte
Meinung von Herrn Heuser, verkehrspolitischer Sprecher der CDU im Frankfurter
Stadtparlament, „Wir wollen möglichst wenig Einwendungen
haben, damit hoffentlich bald die Bagger rollen können. Mit dem
ständigen Verbessern müsse auch mal Schluss sein. Wir halten
uns an Recht und Gesetz“ lassen den Verdacht aufkommen, dass es
sich bei dem Vorgehen seitens der Verantwortlichen um eine abgesprochene
Sache handelt. Dieses Hintergehen der eigenen Bevölkerung ist ohne
Beispiel und darf seitens der Aufsicht führenden Behörden
nicht toleriert werden.
Nur Dank der Öffentlichkeitsarbeit der Bürgervereinigung Nordend
e.V. als auch des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn hat ein
Teil der Frankfurter Tageszeitungen wenigstens über die Fristen
des Auslegungs- und Anhörungsverfahrens berichtet. Genauere Hinweise
zu Ort und Uhrzeiten der Auslegung sowie Einwendungsbedingungen waren
jedoch auch in diesen Artikeln nicht zu erfahren.
So ist es letztlich dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagements
vieler Freiwilliger auf Seiten der Bürgerinitiativen unter Opferung
eines Großteils ihrer Freizeit zu verdanken, dass zumindest ein
gewisser Teil der betroffenen Bevölkerung von dem Anhörungsverfahren
überhaupt erfahren und von ihrem Recht auf Einsicht in die Planunterlagen
und Einflussnahme auf die Planung sowie Geltendmachung privater Rechte
Gebrauch machen konnten. Wie kommen wir dazu ureigenste Aufgaben zuständiger
Behörden und gewählter politischer Vertreter zu übernehmen,
nur weil diese gegen die Interessen großer Teile der eigenen Bevölkerung,
zu deren Schutz sie eigentlich rechtlich verpflichtet sind, handeln?
Aus Sicht der Bürgervereinigung Nordend e.V. ist außerdem
nicht hinnehmbar, dass die betroffene Bevölkerung über die
Planung und ihre Auswirkungen auf den gesamten Frankfurter Osten nicht
in angemessener Weise in Form von Bürgeranhörungen, wie es
sich gehört, informiert wird.
Seit über zwanzig Jahren wird dieses Projekt seitens der Politik
und Planungsbehörden vorangetrieben, ohne dass der gesamten betroffenen
Bevölkerung im Frankfurter Osten auch nur einmal die Planung samt
der damit verbundenen Konsequenzen offiziell vorgestellt worden wäre.
Von Seiten der Verantwortlichen ist immer wieder nur von „Riederwaldtunnel“
die Rede. Viele denken es geht um die Verlagerung der zweispurigen Fahrbahn
Am Erlenbruch unter die Erde. Da es sich nicht um irgendeine kleine
Baumaßnahme handelt, sondern in letzter Konsequenz um den Neubau
einer 9 km langen sechs- bis achtspurigen - die Stadt Frankfurt von
West nach Ost durchquerenden - Bundesfernautobahn samt einem kompletten
Autobahnkreuz inmitten eines intakten Wohngebietes, ist dieses Verhalten
ein himmelschreiender Skandal. Es ist keine Anmaßung, sondern
entspricht der Tatsache, dass nur die Bürgerinitiativen und Umweltverbände
im Verlauf dieser Zeit in Informationsveranstaltungen oder an Info-Ständen
der Bevölkerung die Originalpläne erläutert haben. Dass
dieses ehrenamtliche Engagement keine offiziellen Informationsveranstaltungen
der Planungsbehörden ersetzen kann, versteht sich von allein. Nicht
zu letzt aufgrund der ungerechtfertigten vorherrschenden Polemik seitens
der Befürworter den „Autobahngegnern“ gegenüber,
sind die Bürgerinitiativen nicht der anerkannte Gesprächspartner
für bestimmte Teile der Bevölkerung.
Auch wenn es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung seitens der
Planungsbehörde, der Kommune als auch der Anhörungsbehörde
gibt, Informationsveranstaltungen bzw. Bürgeranhörungen zur
Planung durchzuführen, ist es empörend, dass die Offenlegung
tatsächlich durchgeführt wurde, ohne dass die von Bürgerinitiativen,
Umweltverbänden, Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung
geforderten und von der Stadt zugesagten Bürgeranhörungen
stattfanden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hatte in Stellungnahmen
zu Anträgen der Ortsbeiräte auf die Durchführung von
Bürgeranhörungen im Rahmen der Offenlegung verwiesen. Auch
die Planungsbehörde und das Hessische Verkehrsministerium hatten
von diesem Verlangen zumindest über die Presse Kenntnis erhalten.
Trotzdem haben die zuständigen Behörden des Landes Hessen
und der Stadt Frankfurt im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium
Darmstadt die Offenlegung angesetzt, ohne auf die explizite und seit
langem bekannte Forderung nach Bürgeranhörungen bzw. Informationsveranstaltungen
Rücksicht zu nehmen.
Selbst nach erneuter Intervention der östlichen Ortsbeiräte
3, 4, 11 und 16 war von den Verantwortlichen der Stadt nur totales Schweigen
zu vernehmen. Dieses Verhalten stellt in den Augen der Bürgerinitiativen
und Umweltverbände eine unerträgliche Düpierung der Ortsbeiräte,
der Stadtverordnetenversammlung und letzen Endes der betroffenen Bevölkerung
dar, insbesondere der rund 500 Unterzeichner der im Dezember dem Verkehrsausschuss
der Stadt Frankfurt überreichten Unterschriftensammlung, welche
deren Durchführung wünschen.
Wieder einmal mussten engagierte Bürgerinnen und Bürger in
ihrer Freizeit die Aufgabe übernehmen, die Bevölkerung über
die Dimension der tatsächlichen Planung und ihre Details aufzuklären.
Selbstverständlich wäre dies die eigentliche Pflicht der zuständigen
Planungsämter- und Behörden. Doch statt dessen müssen
sich die Menschen, denen das Schicksal des Frankfurter Ostens bzw. die
Entwicklung Frankfurts nicht gleichgültig ist, noch den Vorwurf
der Aufwiegelei seitens des Frankfurter Planungsdezernenten Herrn Schwarz
(CDU) gefallen lassen.
Dieses skandalöse Vorgehen beweist aber nach Ansicht der Bürgervereinigung
Nordend und des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn, dass die
vorliegende Planung tatsächlich so schlecht und rücksichtslos
ist, dass sie unter allen Umständen versteckt gehalten werden muss.
Wäre sie akzeptabel, könnten die Planer und die politisch
Verantwortlichen damit ohne Furcht öffentlich haussieren gehen
und die vermeintlichen „ewigen Neinsager“, ob ihrer „ewigen
Schwarzmalerei“ bloßstellen.
Die Kenntnis über wesentliche Planungsdetails ist unabdingbare
Voraussetzung für die Bildung eines sachlichen bzw. objektiven
Urteils. Doch die Öffentlichkeit ist über die Planung der
Bundesfernautobahn A66 Wiesbaden - Frankfurt am Main – Fulda (A7
Kassel - Würzburg), Teilabschnitte Riederwaldtunnel, Autobahnkreuz
Frankfurt Ost ( AD Erlenbruch, Ostumgehung, AD Seckbach), Alleentunnel
quer durch Frankfurt nachweislich völlig unzureichend informiert.
Dies betrifft den Verlauf, die Dimension als auch die Folgen bzw. die
Konsequenzen, die aus diesem Projekt erwachsen. Auch hinsichtlich der
zustehenden Rechte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht
Informationsbedarf. Immer wieder wird Mitgliedern der Bürgervereinigung
Nordend e.V. bzw. des Aktionsbündnisses von vielen Seiten das Bedürfnis
nach Information herangetragen. Dies gilt für die betroffene Wohnbevölkerung
im allgemeinen wie auch für ihre politischen Vertreter, unabhängig
davon, ob es sich um Befürworter, Kritiker oder eher unentschiedene
Personen handelt. Diesbezüglich verweisen wir nachdrücklich
auf Frau Brückner vom ASV, zuständig für dieses Projekt,
die in einem Gespräch die positive Bedeutung der Einwendungsmöglichkeit
im Planfeststellungsverfahren betont, um Verbesserungen bzw. Veränderungen
der Planung erreichen zu können.
Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, unabhängig
von Zustimmung oder Bedenken, die Planung kennen zu lernen. Deshalb
ist es unerlässlich und dringend erforderlich, dass das Amt für
Straßen- und Verkehrswesen zusammen mit der Stadt Frankfurt Bürgeranhörungen
zum Gesamtprojekt Bundesfernautobahn A 66/Autobahnkreuz Frankfurt Ost
A 66/661in den einzelnen betroffenen Stadtteilen (u.a. Westend, Eschersheim,
Nordend, Bornheim, Riederwald, Seckbach und Bergen-Enkheim) durchführt.
Dort muss die Planung in allen wichtigen Details, insbesondere die gegenüber
1980 bzw. 1989 vorgenommenen Planungsänderungen, vorgestellt bzw.
erläutert werden. Darüber hinaus ist über den genauen
Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und über alle relevanten
Aspekte der Einwendungsmöglichkeiten zu informieren. Dies ist für
Befürworter dieser Planung genauso wichtig wie für Personen,
die dem gegenüber Bedenken haben. Auch die alten Planungen für
die Ostumgehung, Autobahndreieck Seckbach sowie Alleentunnel bzw. Autobahnspange
müssen genauestens erläutert werden. Schließlich handelt
es sich um Projekte mit einschneidender Wirkung auf Jahrzehnte hinaus;
verbunden mit Kosten von bis zu einer Milliarde Euro, die wir Steuerzahler
zu tragen haben. Tun die Verantwortlichen es nicht, haben sie etwas
zu verbergen!
In diesem Zusammenhang halten wir es außerdem für notwendig,
an alle Haushalte der betroffenen Stadtteile Wurfsendungen zu verteilen,
welche die Einladung zu den offiziellen Bürgeranhörungen als
auch rechtliche Hinweise zur Planoffenlegung, Einwendungsbedingungen
bzw. zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens einschließlich
kurzer Darstellung der Planung enthalten. Zudem sind die Pläne
vor Ort, in den einzelnen Stadtteilen, auszulegen.
Darüber hinaus stellt die Bürgervereinigung Nordend e.V. erheblich
Mängel hinsichtlich der ausgelegten Unterlagen fest. Sie enthielten
gerade das Notwendigste. In sonstigen Verfahren wird darüber hinaus
gegangen. Es ist nicht einzusehen, warum die Verkehrsuntersuchung als
auch das Schadstoffgutachten nicht Teil der offengelegten Planunterlagen
war.
Die Bürgervereinigung Nordend e.V. beantragt deshalb auch im Namen
des Aktionsbündnisses, dass die genannten Unterlagen bei der Wiederholung
der Auslegung Teil der Planunterlagen sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Ardelt-Theeck
Vorstandsmitglied
Als Anlagen wurden beigefügt:
Unterschriftensammlung (Originallisten)
Kopien von Zeitungsveröffentlichungen
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