10.12.2016

Vollausbau der Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661, A 66 Riederwaldtunnel, Autobahnkreuz Frankfurt Ost

Beachtliche Erfolge

seit Einrichtung des Klagefonds A 661/A 66 im Jahr 2007:

• Frühjahr 2007: Einreichung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss A 66 Tunnel Riederwald für Verbesserung der Schutzmaßnahmen vor den extremen Lärm- und Schadstoffemissionen der A 66 und A 661 für Bornheim, Riederwald und Fechenheim-Nord
• Im November 2007 kurz nach dem feierlichen Spatenstich für den Endausbau der zweiten Richtungsfahrbahn der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 661/A 66 Einreichung der Rechtsanträge an das Land Hessen für nachträgliche Schutzmaßnahmen aufgrund "gravierender Veränderungen" bezogen auf den Planfeststellungsbeschluss von 1980 infolge des Anschlusses der Autobahn A 66 Tunnel Riederwald an die A 661.
• Noch im Dezember 2007 lässt Hessische Verkehrsministerium entsprechende Lärmberechnungen vornehmen.
• Im Jahr 2008 übernimmt die Stadt Frankfurt die Idee der Einhausung für den nördlichen Abschnitt der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Galerie.
• Laut einer Machbarkeitsstudie von 2009 belaufen sich die Kosten auf rund 200 Mio. Euro.
• 2010 wird ein Antrag der Stadt Frankfurt auf Beteiligung des Bundes an den Kosten der Einhausung insbesondere in Bezug auf die Atterberry-Siedlung abgelehnt.
• Im Herbst 2011 stellt das Hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt schließlich die "Ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen" entlang der A 661 vor:
• 8 m Lärmschutzwand für den Schutz Bornheims entlang A 661 vom St.Katharinenkrankenhaus bis Seckbachtalbrücke
• 6,50 m Lärmschutzwände für den Schutz Bornheims entlang beider Richtungsfahrbahnen der Seckbachtalbrücke analog dem Schutz für das Alten- und Pflegeheim Hufelandhaus bzw. Seckbach
• Erhöhung der Lärmschutzwand auf der Westseite der A 661 für den Schutz der Riederwaldsiedlung bis zum Beginn der Rampe DA-HU zum Tunnel Riederwald von 3m auf 4m
• 6 m Lärmschutzwand auf der Westseite der A 661 innerhalb des Autobahndreiecks Erlenbruch zum Schutz der Siedlung Riederwald bzw. Vatterstraße
• Erhöhung der Lärmschutzwände entlang der Rampe DA-HU und des Autobahntrogs bis Westportal A 66 Tunnel Riederwald
• Infolge des Erfolgs der BUND-Klage zum Erhalt der nördlichen Seite des Grünzugs Erlenbruch und der damit verbundenen Tunnelverschiebung entscheidet der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, unsere Klagen ruhen zu lassen. Sie wurden bis heute nicht verhandelt.
• Anfang 2012 entspricht das Hessische Verkehrsministerium der Forderungen der Klägerseite und gibt eine neue Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2025 nur mit A 66 Alleentunnel ohne andere Varianten in Auftrag. Diese ist Ende 2012 fertig gestellt, wird aber nie veröffentlicht und landet in der berühmten Schublade. 160.000 kfz/24h auf der A 661 bzw. Ostumgehung zwischen Bornheim und Seckbach und 130.000 kfz/24h hätten gravierenden Umplanungen und wohl auch eine Einhausung unumgänglich gemacht.
• In Absprache mit der Stadt Frankfurt, die offiziell die A 66 Alleentunnel ablehnt, lässt das Land Hessen eine neue Verkehrsuntersuchung (VU) ohne Alleentunnel erstellen, die schließlich im Juni 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Trotz Verkehrszunahme gegenüber der letzten Verkehrsuntersuchung von 2004 gelingt es mit allen Tricks exakt die geplanten "ergänzenden Lärmschutzmaßnahen" zu bestätigen. (u.a. weniger LKW-Verkehr, kein Fernverkehr und eine entgegen dem tatsächlichen Trend sinkende Einwohnerzahl Frankfurts ..). Trotzdem belegt diese VU - entgegen der offiziellen Darstellung eindeutig, dass die A 661 ohne Alleentunnel nach Anschluss der A 66 Tunnel Riederwald nicht leistungsfähig sein wird und ein Ausbau unausweichlich ist. Diese VU landete da, wo sie hingehört, in den Müll!
• Noch im Oktober 2012 veröffentlicht die Stadt Frankfurt im Römer eine Potentialstudie zur Einhausung des südlichen Abschnitts der A 661 bzw. Ostumgehung Frankfurt zwischen Seckbacher Galerie und Riederwald und der A 66 Tunnel Riederwald incl. dem AD Erlenbruch. Diese belegt die technische Machbarkeit einer nachträglichen Einhausung und beziffert die Kosten dieser Komplett-Einhausung auf rund 150 Mio. Euro.
• Ende 2013 gibt das Land Hessen bekannt, dass das Projekt A 66 Alleentunnel nicht mehr für den neuen Bundesverkehrswegeplan BWVP 2015 mit Prognosehorizont 2030 angemeldet wird. Gleichzeitig wurde der weitere Ausbau der Autobahnen A 661 von 4 auf 6 Fahrstreifen und A 66 von 6 auf 8 Fahrstreifen im Frankfurter Osten für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 auf Basis einer Engpassanalyse im Vordringlichen Bedarf Plus mit Realisierung bis 2030 angemeldet hat.
• Im August 2014 lädt der Hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir zusammen zu einer Gesprächsrunde mit Bürgern, Politikern und BI-Vertretern, zu einer Gesprächsrunde in den Riederwald, um sich höchst persönlich über die Anliegen zu erkundigen.
• Anfang Februar 2015 hebt der Grüne Hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir offiziell den Planfeststellungsbeschluss von 1980 für die Autobahn A 66 Alleentunnel und verfügt gleichzeitig die Durchführung eines Teilaufhebungs- und Planänderungsverfahren für den PFB von 1980 für die Autobahn-Ostumgehung Frankfurt A 661/A 66 incl. B3a bis Kloppenheim. Hier wird es eine neue Verkehrsuntersuchung und neue Lärm- und Schadstoffberechnungen auf Grundlage heute geltender Grenzwerte geben.
• Ebenfalls im Februar 2015 bestätigt ein Planungsbüro die Einschätzung der Bürgerinitiativen, dass die vom Büro PTV in seiner Verkehrsuntersuchung festgestellten Leistungsfähig¬keitsdefizite im Bereich des AD Erlenbruch in Richtung Norden und Süden unbewältigte Folgekonflikte aus dem PFB A 66 Riederwaldtunnel zurück lassen und sieht deshalb akuten Handlungsbedarf, sprich ohne einen gleichzeitigen Ausbau der A 661 von vier auf sechs Fahrstreifen ist der Anschluss der A 66 nicht zu verantworten.
• Im November 2015 gibt der Hessische Verkehrsminister Al-Wazir bekannt, dass eine neue Verkehrsuntersuchung erstellt werden muss, u.a. mit dem Hinweis auf die wachsende Einwohnerzahl Frankfurts. Dadurch wird sich die Durchführung des Planänderungsverfahren für den Tunnel Riederwald als auch dessen Bau verzögern. Fertigstellung nicht vor 2025. Bau des AD Erlenbruch geht trotzdem noch ungehindert weiter.
• Glücklicher Weise konnte insgesamt die rücksichtslose Planung Autobahn-Ostumgehung Frankfurt A 661/A 66 und A 66 Tunnel Riederwald bis heute nicht wie beabsichtigt ohne ausreichende Schutzmaßnahmen realisiert werden!
Die Erfahrung beweist: Schutz gibt es nur wo geklagt wird!

 

Unterstützungskonto:

Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn
GLS Gemeinschaftsbank
Kto-Nr. 8032 691 540
BLZ 430 609 67
Stichwort: Klagefond A66/A661

Gerne bestätigen wir Ihnen Ihre Geldspende. Eine steuerwirksame Quittung können wir Ihnen leider nicht ausstellen, da hessische Finanzäämter die Unterstützung eines Klägerfonds nicht als gemeinnützig erachten.
Zur Bestätigung der Zuwendungen bitte unbedingt vollständige Adresse angeben.

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AUA hält Ausbau des AD Erlenbruch für rechtswidrig!
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