Stand: 06.01.2015
Thema
seit: 06/2013
VGH-Urteil: Ostumgehung ohne Alleentunnel rechtswidrig
Skandal:
Hessisches Verkehrsministerium „verschlampt“ Klagen
AUA: Antrag auf Unterlassung aller Baumaßnahmen am Autobahndreieck Erlenbruch sowie dem Ausbau der Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661
(Beiträge in absteigender Reihenfolge)
08.01.2015: AUA: Presseerklärung - Land Hessen meldet weiteren Ausbau A66/A661 für BVWP an!
Auszug aus der Presseerklärung:
"...
Entsprechend einer für den BVWP 2015 - laut dem Hessischen Verkehrsministerium bereits im Jahre 2012 erstellten - Engpassanalyse ist u.a. der weitere Ausbau der A 661 zwischen AS Friedberger Landstraße und AS Offenbach/Kaiserleikreisel von derzeit vier auf sechs Fahrstreifen plus Seitenstreifen und der A 66 zwischen „Autobahndreieck Seckbach“ (!!!!) und Hanau von derzeit sechs auf dann acht Fahrstreifen plus Seitenstreifen vorgesehen! Dies bedeutet, dass die Ostumgehung Frankfurt (auch ohne A 66 Alleentunnel!) statt der schon planfestgestellten acht dann zehn Fahrstreifen plus zwei Seitenstreifen erhalten soll!
Die Bedeutung dieser Vorhaben ist um so höher einzustufen, als insbesondere die in dieser Engpassanalyse enthaltenen Maßnahmen der neu geschaffenen Kategorie „Vordringlicher Bedarf Plus (VB+)“ angehören,..."
27.11.2014: AUA: Presseerklärung - VGH-Urteil: Ostumgehung ohne Alleentunnel rechtswidrig
06.12.1988: VGH-Urteil: Ostumgehung ohne Alleentunnel rechtswidrig
26.11.2014: AUA: Bekräftigung des Widerspruchs
"Bekräftigung" unseres Widerspruchs, als Antwort auf die erneute Zurückweisung unseres ursprünglichen Antrags durch das HMWVL.
Auch in seinem inzwischen achtseitigen Antwortschreiben (immerhin 5 Seiten mehr!) hat das Hessischen Verkehrsministerium seine Kunst im "Aneinander-vorbei-reden" und "Dumm stellen", gegenüber den Interessen betroffener Bürgerinnen und Bürgern, eindrucksvoll unter Beweis stellen können.
Wir geben hier aber nicht einfach auf, sondern erinnern das Ministerium, oder besser deren Beschäftigte, an ihre Pflichten gegenüber dem Bürger.
In diesem Schreiben weisen wir u.a. den zuständigen Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, im Zusammenhang mit dem erklärten Verzicht auf den Bau A 66 Alleentunnel, auf die eindeutige Rechtswidrigkeit der Autobahn Ostumgehung Frankurt A 66/A 661 incl. Autobahndreieck Erlenbruch hin und fordern ihn diesbezüglich auf, unverzüglich alle zur Zeit laufenden und vorgesehen Baumaßnahmen am Autobahndreieck Erlenbruch und an der Ostumgehung stoppen zu lassen.
Das Schreiben ist diesmal vorab per Mail und per Einschreiben-Rückschein auf dem Postwege versandt worden.
September 2014: HMVWL: Erneute Rechtfertigung der Ablehnung
Erneut negatives Antwortschreiben des Hessischen Verkehrsministeriums auf die "Aufrechterhaltung" unseres Widerspruchs gegen die Ablehnung unseres Antrags vom 20.02.2014
10.09.2014: HMVWL: Antwortschreiben Tarek Al-Wazir, der nicht jedes Schreiben selbst beantworten kann
Zitat: "... dass ich nicht jegliche Information persönlich geben und daher auch nicht jedes Schreiben selbst beantworten kann. Die Beantwortung detaillierter Fachfragen ist der zuständigen Fachabteilung meines Hauses überlassen..."
Das Aktionsbündnis bekräftigt seinen Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags (vom 20.02.2014 auf "Unterlassung aller Baumaßnahmen für das AD Erlenbruch und den Ausbau der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661") ebenfalls durch das HMWVL mit Schreiben vom 31.03.2014.
Mit diesem Schreiben vom 12.08.14 fordert das Aktionsbündnis nun
• eine detaillierte Auseinandersetzung mit allen im Widerspruch aufgeführten Argumenten
• bzw. eine Stellungnahme zu allen gestellten Fragen
• sowie eine Bescheidung aller gestellten Anträge mit ausführlicher Begründung.
(Zu diesem Zweck hatten wir den Widerspruch schon im April extra entsprechend gegliedert und durchnummeriert.)
• Darüber hinaus fordern die Bürgerinitiativen jetzt eine Antwort des Grünen Hessischen Verkehrsministers persönlich.
Das Schreiben ist diesmal aus gutem Grund nicht per Mail, sondern wieder in altbewährter Weise per Einschreiben-Rückschein auf dem Postwege versandt worden.
16.06.2014: HMVWL: Rechtfertigung der Ablehnung
Hessisches Verkehrsministerium weist den Widerspruch des AUA formell als unbegründet zurück.
Nach über acht Wochen endlich eine, wenn auch unbefriedigende, Antwort auf den Widerspruch des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn gegen die "Ablehnung des Antrags auf Unterlassung aller Baumaßnahmen am Autobahndreieck Erlenbruch sowie dem Ausbau der Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661".
Es ist ein "hingerotztes" Schreiben, noch dazu nur unterschrieben von einem Sachbearbeiter und nicht vom Minister Tarek Al-Wazir selbst...
16.04.2014: AUA: Presseerklärung !!
15.04.2014: AUA: Widerspruch !!
31.03.2014: Antwort von Minister Al-Wazir
05.06.2013: An HMWVL-Hessen: Antrag auf sofortige Aussetzung der AUSSCHREIBUNG zum Bau des AD Erlenbruch
Gute Gründe für einen Bauaufschub
Aufruf zur Unterstützung der BIR
DEMONSTRATION
Samstag, 30. September 2017
13:00 Uhr
Start: Vor der Pestalozzischule
Hähnischstraße (Höhe Schäfflestraße)
Arbeiten für den Bau des Nordsammlers
für den Autobahntunnel A66 Riederwald begonnen
MITMACHEN:
Unterschriften sammeln
Bauaufschub - Autobahndreieck Erlenbruch 2016
Öffnen, ausdrucken, unterschreiben ... sammeln, weitersagen, ... zurückschicken :)
Klagefond
Start einer neuen Spendenkampagne zur Finanzierung der Klagen
Erfolgsliste Klagefond A661/A66
Bitte unterstützen Sie die mutigen Kläger!
AUA Presseerklärungen
19.03.2017
Landtag muss Anschluss der 8-spurigen A66 an 4-spurige A661 stoppen!
24.11.2016
AUA hält Ausbau des AD Erlenbruch für rechtswidrig!
Verkehrskollaps bei Anschluss der 8-spurigen A 66 Tunnel Riederwald an 4-spurige A661
Flugblatt
AUA - Treff
Nächster Termin:
03. April 2017, 20:00 Uhr
Für Mitglieder und Interessierte:
Aktuelle Themen des Treffens
Wichtiger Hinweis
in eigener Sache:
Warum es auf molochautobahn.de manchmal so still ist...
Potentialstudie Komplett-Einhausung BAB A661/A66
und Artikel der Presse
Alles zum Thema: Moratorium, Bauaufschub A66/A661
• Offene Briefe
• PR-Mitteilungen
• Anträge und Beschlüsse
• Planänderungsverfahren